Unter Beachtung der örtlichen Bebauungsvorschriften, der Bauordnung und des, wenn anzuwendenden Denkmalschutzgesetzes, nehmen wir Ihr zu sanierendes Objekt gerne unter die Lupe :
– Ermittlung des “Machbaren” durch … :
– Gebäudethermographie :
- hier werden Wärmeverluste sichtbar gemacht,
- Leckagen bei flüssigen / gasförmigen Medien geortet,
- überhitzte Stromleitungen werden sofort erkannt
- beheizte Leitungen oder Flächen können ohne zerstörerischen Aufwand aufgespürt werden
– Taupunktmessungen
Die Ergebnisse werden in einem detaillierten Analysebericht, inkl. möglicher Sanierungsschritte und einer Kostenschätzung übergeben.
– Liegenschaftsschätzungen :
Sie erhalten von uns Liegenschaftsschätzungen nach dem derzeit gültigen Liegenschaftsbewertungsgesetz.
Ermittelt werden Verkehrswert, Sachwert, Ertragswert der Liegenschaft /Wohnung / Haus / Grund.