Wärme die nicht verloren geht, braucht auch nicht ersetzt zu werden.
Der Wärmeverlust wird durch Dämmung, wärmebrückenfreie Konstruktionen und Luftdichtheit soweit reduziert, dass Wärme durch Sonneneinstrahlung und durch innere Wärmequellen freigesetzte Wärme fast allein ausreichen, um den Wärmeabfluss auszugleichen.
Daher ist ein konventionelles Heizsystem nicht mehr nötig, das Haus wird durch die INNEREN GEWINNE (Personen, Elektrogeräte) sowie die SOLAREN GEWINNE geheizt.
Der Restwärmebedarf wird durch Erwärmung der Zuluft mittels kontrollierter Be- und Entlüftung INKL. effizienter Wärmerückgewinnung abgedeckt.
Was Sie schon immer über Passivhäuser wissen wollten..:
1-Grundprinzipien und Definition
2-Was braucht es um sich wohlzufühlen
3-technische Voraussetzung für Behaglichkeit
Ein altbekanntes Vorurteil, dass Fenster im Passivhaus geschlossen bleiben müssen !!
Natürlich können Sie die Fenster jederzeit und so lange Sie wollen geöffnet lassen – ob es jedoch sinnvoll ist, an einem kalten Wintertag oder heissem Sommertag stundenlang über die Fenster zu lüften, sei dahingestellt.
Es wird einfach zu kalt / warm werden, ob in einem Passivhaus oder einem Altbau mit konvenzionneller Heizung.
Lesen Sie hier dazu mehr …… Lüften und Fensteröffnen im Passivhaus !
Die Passivhausförderung im Überblick
Voraussetzung für die Zuerkennung einer Passivhausförderung ist, dass ein festgelegter Standard beim Heizwärmebedarf nicht überschritten wird.
Es ist also nötig, mit Hilfe eines Energieausweises den Heizwärmebedarf Ihres Projektes berechnen zu lassen. Dieser wird durch die Energiekennzahl dargestellt.
Als Passivhaus lt.NOE Wohnbauförderung gilt ein Gebäude mit einer Energiekennzahl von höchstens 10 kWh / m2 pro Jahr bezogen auf den Referenzstandort oder auf das Referenzklima.
Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens des Landes Niederösterreich mit einer Laufzeit von 27,5 Jahren und einer Verzinsung von 1% jährlich im Nachhinein.
Die Passivhaus-Förderung setzt sich aus mehreren Teilen zusammen:
– Fixer Darlehensbetrag von € 50.000,– ohne Überprüfung des Familieneinkommens
– Familienförderung – diese richtet sich nach der jeweiligen Familiensituation, wobei die Antragstellung bis zur
Fertigstellung des Bauvorhabens erfolgen kann.
– Bonus Lagequalität – wenn Lage, Bebauungsweise und Infrastruktur bestimmte Vorgaben erfüllen, gibt es einen weiteren Betrag von bis zu € 4.500,–
– Zusatzförderung in Gemeinden mit Bevölkerungsrückgang
Sollte die Energiekennzahl von <=10 kWh/m2a NICHT erreicht werden, erhält man die normale Wohnbau-Förderung, d.h. 300 € / Punkt. (max. 100 Punkte möglich)
Für diese Förderung gilt jedoch ein höchstzulässiges Jahreseinkommen.
Weitere Info’s unter http://www.noe.gv.at/Formulare-Foerderungen/Foerderungen.html